§81 StaRUG: Vergütung und Vorausszahlung

Das StaRUG sieht den gerichtlich angeordneten Einsatz als Restrukturierungsberater oder auch als Sanierungsmoderator vor. Dabei werden die Vergütungen durch die Staatskasse verauslagt, wobei der Auslagenschuldner diese bereits vorab zu leisten hat.

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