Beratungsleistungen
IVW-Leistungen: Vertretung in Gläubigerversammlung

Insolvenzen sind schmerzlich, umso wichtiger ist es, mit Gleichgesinnten einen starken Einfluss auf das Insolvenzverfahren zu nehmen. Gelingen kann dies wirtschaftlich jedoch nur, wenn Sie sich mit anderen Betroffenen zusammenschließen.
Gerade Dienstleister sind im Insolvenzfall Ihres Auftraggebers irritiert - wir helfen in der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Die Gläubigerversammlung ist Ausfluss der in der Insolvenzordnung verankerten Gläubigerautonomie. Dienstleister können gemäß Ihrer Stimmrechte direkt Einfluss auf den Fortgang des Insolvenzverfahrens nehmen (sogar den Insolvenzverwalter austauschen). Je mehr Diensleister sich zusammenschließen, umso vorteilhafter.
Ziel muss es daher sein, daß sich z.B. alle Handwerker auf dem Bau zusammenschließen, um Ihre Interessen gemeinschaftlich durchzusetzen. Gern unterstützen wir Sie dabei.
Wir übernehmen sowohl die Vertretung der Gläubiger-Gruppe aber auch die Vertretung Ihrer eigenen Belange, z.b. bei der Abwehr von Forderungsabweisungen seitens des Insolvenzverwalters. Parallel erhalten Sie zusätzlich wichtige Informationen über die finanzielle Situation des insolventen Schuldners oder den geplanten Fortgang des Insolvenzverfahrens. Anträge stellen wir wo nötig und vorab vereinbart.
Vertretung in Gläubigerversammlung
Typische Beratungsbausteine
- Vorbereitung und Abstimmung mit anderen Gläubigern zur Wahrung gemeinsamer Interessen
- Dokumentation der Beschlüsse und deren Auswirkungen für die vertretenen Gläubiger
- Vorbereitung auf mögliche Anschlussversammlungen oder außerordentliche Beschlüsse
- Wahrnehmung und Vertretung Ihrer Gläubigerinteressen in der Gläubigerversammlung
- Stimmrechtsausübung und strategischen Verhandlungsführung in der Gläubigerversammlung
- Prüfung und Einforderung relevanter Unterlagen zur finanziellen Lage des Insolvenzschuldners (z. B. Vermögensübersicht, Forderungsübersicht)
- Informationen über Krisen-Situation und -Ursachen des Insolvenzschuldners
- Anregung oder Unterstützung bei der Einsetzung eines Gläubigerbeirats zur Kontrolle des Insolvenzverwalters
- Vorstellung und kritische Bewertung der Pläne und Maßnahmen des Insolvenzverwalters (z. B. Fortführung, Verwertung, Sanierung)
- Einbringung von Anträgen im Sinne des vertretenen Gläubigers / Ihrer Vorgaben (z. B. Forderungsanerkennung, Ablehnung von Insolvenzplan, Wahl des Insolvenzverwalters)
- Verteidigung gegen die Zurückweisung eigener Forderungsanmeldungen, etwa durch substanzielle Darlegung der Forderungsgrundlage und Beweismittel
Arbeitnehmer & BR
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Expertise in der Restrukturierung

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